Praxiswissen
Wie jedes Jahr, so gab es auch 2011 viele Änderungen im Steuerrecht. Der angekündigte „große Wurf“ ist jedoch wie erwartet ausgeblieben und wird voraussichtlich bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode der jetzigen Regierung nicht mehr kommen. Auf den folgenden Seiten haben wir steuerliche Neuerungen und Hinweise zusammengestellt, die für Sie von Bedeutung sein könnten. Falls Sie dazu Fragen haben, bitten wir um Ihren Anruf.
Am 23.09.2011 einigten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuß auf einen Kompromiß zum sogenannten "Steuervereinfachungsgesetz." Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Überblick.
Ab dem 1.1.2010 bis zum 31.12.2013 werden in den neuen Bundesländern (Fördergebiet)
und Berlin Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude durch
die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010)
gefördert.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen
Investitionszulagenförderung nach dem InvZulG 2007 ist, dass die Fördersätze je
nach Investitionsbeginn gestaffelt abnehmen, so dass ab 2014 keine
Investitionszulage mehr gewährt werden wird.
Wie jedes Jahr, gab es auch 2010 viele Änderungen im Steuerrecht. Wir haben hier einige steuerliche Neuerungen zusammengestellt, die für Sie von Bedeutung sein könnten. Daneben finden sich einige schon bekannte Punkte, die aus unserer Sicht jedoch in Erinnerung gerufen werden sollten. Am Ende finden sich Hinweise für Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2009 die Vorgaben
des sog. „Mehrwertsteuerpaketes der EU" mit Wirkung ab 01.01.2010 umgesetzt.
Wichtigste Neuerungen sind die Einführung von „grenzüberschreitenden
Dienstleistungen", deren Umsatzbesteuerung nunmehr vorwiegend im
Bestimmungsland durchzuführen ist sowie eine Vereinfachung des
Vorsteuer-Vergütungsverfahrens innerhalb der Europäischen Union.
Dieses Schreiben
enthält steuerliche Hinwese zum Jahresende 2009 sowie wichtige Steueränderungen
ab 01.01.2010. Da wir zur optimalen steuerlichen Beratung auch auf Ihre Fragen
angewiesen sind, bitten wir Sie, dieses Schreiben durchzusehen, noch besser: zu
lesen und uns anzurufen, wenn Sie zu einzelnen Fragen unsere Hilfe und unseren
Rat einholen möchten.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über Neuerungen ab 2010 informieren, die
Sie als Arbeitgeber bzw. die Lohn- und Gehaltsabrechnungen betreffen.
Die Bundesregierung hat angesichts der drohenden Abschwächung der Konjunktur infolge der Finanzkrise das Maßnahmenpaket zur „Beschäftigungssicherung und Wachstumsstärkung verabschiedet, das inzwischen vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Es enthält auch einige steuerliche Erleichterungen, auf die wir hier kurz eingehen.
"Die Welt steht niemals
still !" Auch nicht unsere Regierung, die sich (ausschliesslich zum Wohle
des Volkes) stets um Verbesserungen der Rahmenbedingungen bemüht. Dabei schießt
sie jedoch ab und an über das Ziel hinaus und muss bspw. wegen Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichtes oder aktuell auch durch Notwendigkeiten in der
Krise wieder zurückrudern. Im nachfolgenden Artikel haben wir für Sie einige ausgewählte
Änderungen aufgeführt und weisen am Ende auf Problematiken von Gutscheinen und
Geschenken an Arbeitnehmer hin
Das Bundesfinanzministerium hat durch sein Rundschreiben vom 22.04.2009
seine bisherige Rechtsauffassung geändert und verlangt - in falscher
Rechtsauslegung -, dass Vergütungen an Organe des Vereins (Vorstandmitglieder)
nach der Satzung ausdrücklich zugelassen werden müssen, da angeblich das
Ehrenamt ohne Vergütung nach § 662 BGB der Regelfall sein soll.
Ab dem 1.1.2002 sollen durch einen Einbehalt von 15% der Gegenleistung bei Nicht-Vorlage einer besonderen Freistellungsbescheinigung insbesondere unseriöse Bauunternehmer abgeschreckt werden, die wegen Nichtversteuerung ihrer Einnahmen (Schwarzarbeit) bisher den Wettbewerb unterwandert haben.
Ab dem 1.1.2007 bis zum 31.12.2009 werden in den neuen Bundesländern und
Berlin (Fördergebiet) Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und
Gebäude durch die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2007
(InvZulG 2007) gefördert.
Ein Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß geführt, wenn aus ihm für jede einzelne Geschäftsfahrt folgendes zu ersehen ist ...
Zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen muss streng darauf geachtet werden, dass alle Vergütungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH erhält, von vornherein durch Vertrag klar und eindeutig geregelt und tatsächlich durchgeführt werden.
Die Förderung von Existenzgründungen durch die Jobcenter erfolgt seit 01.08.2006 durch den sog. Gründungszuschuss. Die früheren Formen der Förderung durch Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) werden seither nicht mehr neu bewilligt, laufen aber bis zum Ende des jeweiligen Förderzeitraumes weiter.
In Zeiten unsicherer Währungen ist es für ausländische Investoren interessant, in Immobilien zu investieren. Hierbei ergeben sich Steuerfragen, die hier an einigen Beispielen dargestellt werden sollen.
Die Finanzämter versuchen leider verstärkt, durch die Aufdeckung von Fehlern in der Kassenführung die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung zu Fall zu bringen, um Hinzuschätzungen vornehmen zu können. Insbesondere das Auftreten von Kassen-fehlbeträgen (Kassenbestand negativ) führt zur Verwerfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Die Finanzverwaltung prüft seit einiger Zeit verstärkt die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen. Sofern dabei Mängel festgestellt werden, wird der Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen nicht mehr zugelassen und muss dem Finanzamt zurückbezahlt werden.
Die Förderung des Sports zählt zu den besonders förderungswürdigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung. Das Finanzamt stellt die Steuerbegünstigung des Sportvereins nach dessen Gründung durch eine Vorläufige Bescheinigung fest. Voraussetzung ist, dass die Satzung des Sportvereins den Vorgaben der steuerlichen Mustersatzung entspricht.
Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer von dem Unternehmer
geschuldet, der eine Leistung ausführt. Für bestimmte Fälle hat der Gesetzgeber
diesen Grundsatz umgekehrt und den Leistungsempfänger zum Schuldner der
Umsatzsteuer gemacht.
Während viele Menschen in unserem Land den angeblichen Werteverfall beklagen, sind andere dabei etwas dagegen zu tun. Sie gründen z.B. Vereine, um Kindern und Jugendlichen durch Sport eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu verschaffen, um mittellosen kranken ausländischen Kindern überlebensnotwendige medizinische Hilfe zu finanzieren oder um in der Gemeinschaft Gleichgesinnter ihren Glauben zu leben und die Kultur zu fördern.
Nach dem Steuerschuldnerverfahren (geregelt in § 13b UStG), das das bis Ende 2001 geltende Abzugsverfahren ersetzt hat, ist der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer, wenn u.a.