Praxiswissen Archiv
Bei Grundstücksveräußerungen aus dem Privatvermögen stellt sich regelmäßig die Frage nach dem sog. gewerblichen Grundstückshandel. Zahlreiche Bundesfinanzhof-entscheidungen und Schreiben des Bundesfinanzministeriums befassen sich mit diesem Thema. Die Probleme liegen zum einen in den steuerlichen Unterschieden durch die Zurechnung zur Einkunftsart Gewerbebetrieb bzw. private Veräußerung und zum anderen in der Uneindeutigkeit der Kriterien, die diese Zurechnung bestimmen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie einleitend auf Ihre besondere Verantwortlichkeit als Arbeitgeber hinweisen, die insbesondere bei Tarifbindung Ihrer Arbeitnehmer besteht. Sofern in Ihrer Branche allgemeinverbindliche Tarifverträge vorliegen (z.B. Baugewerbe, Malerhandwerk, Gebäudereinigung), so sind insbesondere die tariflichen Mindestlöhne einzuhalten.
Ab dem 1.1.2005 bis zum 31.12.2006 werden in den neuen Bundesländern
und Berlin (Fördergebiet) Investitionen in neue bewegliche
Wirtschaftsgüter und Gebäude durch die Investitionszulage nach dem
Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) gefördert.
Seit 2005 gestattet die Finanzverwaltung auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sogenannte Langzeitkonten (Zeitwertkonten) einzurichten. Dieses Langzeitkonto wird in Geld geführt, daher auch „Zeitwertkonto.“ Aus diesem Zeitwertkonto kann der GGF nur den vorgezogenen Ruhestand finanzieren und nicht wie im Gegensatz dazu sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auch andere Freistellungszeiten.
Die Vorsorge für das Alter ist einer der wichtigsten finanziellen Gesichtspunkte in Jedermanns Lebensplanung. Hauptsächlich wird die Versorgung im Alter durch Beiträge in eine Rentenkasse oder Lebensversicherung während der sog. „Erwerbsphase“ aufgebaut und im Alter in Form einer Rente ausgezahlt.
Dieses Schreiben enthält Steuertips zum Jahresende 2008 sowie wichtige Hinweise auf Steueränderungen ab 01.01.2009.