„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21
… aber nicht zuviel
Lohnsteuer steigt ab 2010 trotz Steuerentlastung ?
14.01.2010
In einigen Fällen steigt ab 01.01.2010 die Lohnsteuer, obwohl der Einkommensteuertarif gesenkt wurde.
Grund dafür ist der Wegfall der sog. Günstigerprüfung. Dabei wurde bisher bei der Lohnsteuerberechnung bei allen Arbeitnehmern (auch denjenigen, die keine Steuererklärung abgegeben haben) geprüft, wie die gezahlten Vorsorgeleistungen bei der Lohnsteuer zu berücksichtigen ist, damit es für den Steuerzahler am günstigsten ist. Ohne diese Prüfung kann es zu Mehrbelastungen kommen. Betroffen sind insbesondere Kinderlose mit Steuerklasse III und einem Monats-Bruttoeinkommen zwischen 1.685 und 2.700 EUR sowie Alleinerziehende mit Steuerklasse II und einem Monats-Bruttoeinkommen zwischen 1.020 und 1.200 EUR aber unter Umständen auch andere Steuerpflichtige.
Solange die Rechtslage unverändert bleibt und die Günstigerprüfung also nicht mehr stattfindet, bleibt den Betroffenen der Ausweg, nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierbei wird der günstigere Abzug gewährt und es kommt zu einer Erstattung der zu viel gezahlten Lohnsteuer.
Unterdessen versucht u.a. der Bund der Steuerzahler Druck auf die Politik auszuüben, um die Günstigerprüfung wieder einzuführen. Denn es kann nicht sein, dass die Bürger trotz medial wirksam verkaufter „Steuerentlastungen" mehr abführen müssen als vorher!
