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Arbeitszimmer: Bundesverfassungsgericht kippt verschäfte Regelung seit 2007

01.10.2010

Bundesverfassungsgerichts-Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 29.07.2010 die seit 2007 verschärften Regeln für die Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend ab 2007 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Das BMF hat bereits mit Schreiben vom 12.08.2010 reagiert und Vorschläge für eine Änderung des Gesetzes mit Gültigkeit ab 2007 veröffentlich:

Hiernach können ab 2007 die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unter folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden:

A.) Auf EUR 1.250,- p.a. begrenzter steuerlicher Abzug

  • dem Arbeitnehmer steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (dies betrifft v.a. Lehrer)

B.) Unbegrenzter Abzug

  • das Arbeitszimmer bildet (nach allg. Verkehrsanschauung) den beruflichen Mittelpunkt der Tätigkeit

Steuerrückzahlungen

Sofern die Kosten für das Arbeitszimmer trotz entgegenstehender (und nun verfassungswidriger) gesetzlicher Regelung ab 2007 geltend gemacht wurden, wird das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide automatisch zu Ihren Gunsten ändern, wenn ein Vorläufigkeitsvermerk zum Arbeitszimmer im Bescheid enthalten ist oder der Bescheid angefochten wurde und eine Einspruchsentscheidung aussteht. Unter Umständen gewähren die Finanzbehörden - wie bei der Pendlerpauschale - auch die Möglichkeit der Nacherklärung der Kosten. Diese Möglichkeit ist jedoch noch nicht bestätigt.

 


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