„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21
… aber nicht zuviel
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung für 2009 und 2010
Die Bundesregierung hat angesichts der drohenden Abschwächung der Konjunktur infolge der Finanzkrise das Maßnahmenpaket zur „Beschäftigungssicherung und Wachstumsstärkung verabschiedet, das inzwischen vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Es enthält auch einige steuerliche Erleichterungen, auf die wir hier kurz eingehen.
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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für neue Personenkraftwagen
Wer bis zum 30.06.2009 einen PKW erstmals zulässt, der muss ein Jahr lang keine KFZ-Steuer zahlen. Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher PKW mit Euro-5 oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, verlängert sich die Steuerfreiheit auf zwei Jahre. Der Zeitraum der Nichterhebung endet jedoch in jedem Falle am 31.12.2010. Je früher man daher das Auto kauft, umso länger profitiert man von der KFZ-Steuerbefreiung. -
Sonderabschreibung nach § 7g EStG – Erhöhung der Betriebsgrößen
Nach §7g EStG können kleine Betriebe schon bisher Sonderabschreibungen in Höhe von 20% vornehmen, falls dass Eigenkapital bei Bilanzierern nicht 235.000 € übersteigt und bei Freiberuflern und anderen Einnahmen-Überschuss-Rechnern der Gewinn vor Sonderabschreibung 100.000 € nicht übersteigt. Diese Betriebsgrößenmerkmale wurden auf 335.000 € Eigenkapital und 200.000 € Gewinn erhöht. Die Regelung gilt für die Jahre 2009 und 2010. -
Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung wurde ab dem Kalenderjahr 2007 abgeschafft. Wer nun ab 01.01.2009 bis 31.12.2010 Investitionen ins Betriebsvermögen vornimmt, der kann den Gegenstand degressiv mit dem Doppelten der linearen AfA, maximal 25% p.a. abschreiben. Die degressive Abschreibung wird wie die lineare Abschreibung zeitanteilig im Kalenderjahr berechnet. -
Erhöhte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Bisher können von Handwerkerrechnungen für Instandsetzungen und Modernisierungen nach Abzug der Materialkosten 20%, maximal 600 €, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Ab 01.01.2009 wird der maximale Abzugs-Betrag auf 1.200 € erhöht. Die Regelung gilt vorläufig zeitlich unbegrenzt. Die Rechnung muss per Banküberweisung bezahlt werden. Quittungen über Barzahlungen reichen für den Abzug nicht aus.
Sonstige nichtsteuerliche Maßnahmen
KfW-Sonderprogramm 2009
Über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die bekanntlich im Zusammenhang mit der Finanzkrise Milliardenverluste gemacht hat, wird durch Haftungsübernahmen bis zu 90% für die mittelständische Wirtschaft ein neues Finanzierungsinstrument bis zu 15 Mrd. € geschaffen, um die Kreditversorgung zu verbessern. Anträge können ab 01.12.2008 über die Hausbank gestellt werden.
Infrastrukturmaßnahmen
Der Bund stellt den Ländern zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Infrastruktur zu verbessern. Auch die Kommunen erhalten zusätzliche Mittel zur Infrastrukturverbesserung.
Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmer ab 45 Jahren
Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn der AN wegen Schulungsmaßnahmen nicht im Betrieb arbeiten kann.
