„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21
… aber nicht zuviel
Investitionszulage ab 2010
Ab dem 1.1.2010 bis zum 31.12.2013 werden in den neuen Bundesländern (Fördergebiet) und Berlin Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude durch die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) gefördert.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Investitionszulagenförderung nach dem InvZulG 2007 ist, dass die Fördersätze je nach Investitionsbeginn gestaffelt abnehmen, so dass ab 2014 keine Investitionszulage mehr gewährt werden wird.
Die begünstigten Betriebe und die Zulagenhöhe für die jeweilige Investition in Abhängigkeit vom Beginn des Investitionsvorhabens können Sie folgender Tabelle entnehmen:
| Begünstigte Betriebe | Neue bewegliche Wirtschaftsgüter (keine Software, PKW, Flugzeuge oder GWG) | Neubau von Gebäuden |
|---|---|---|
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Kleine und mittlere Unternehmen („KMU“):Mittleres Unternehmen (MU)1.) < 250 Mitarbeiter 2.) <= 50 Mio. EUR Umsatz ODER <= 43 Mio. EUR Bilanzsumme
a) des verarbeitenden Gewerbes b) produktionsnaher Dienstleister:
c) des Beherbergungsgewerbes
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Alle Betriebsstätten im Fördergebiet und C-Fördergebiet von Berlin:2010: 20% 2011: 15% 2012: 10% 2013: 5% In Berlin z.T. geringere Zulagen für Großinvestitionen D-Fördergebiet von Berlin: 2010: MU:10%, KU:20% 2011: MU:10%, KU:15% 2012: MU:10%, KU:10% 2013: MU:5%, KU:5% |
Alle
Betriebsstätten im Fördergebiet und Berlin: 2010: 10% 2011: 7,5% 2012: 5% 2013: 2,5% |
Andere Unternehmen (kein KMU)a) des verarbeitenden Gewerbes b) produktionsnaher Dienstleister c) des Beherbergungsgewerbes |
Alle
Betriebsstätten im Fördergebiet und C-Fördergebiet von Berlin: 2010: 10% 2011: 7,5% 2012: 5% 2013: 2,5% |
Keine Unterscheidung in KMU oder größere Unternehmen, d.h. gleiche Fördersätze |
Verbleibensdauer:
Die beweglichen Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre (KMU) bzw. 5 Jahre in einem begünstigten Betrieb des Anspruchsberechtigten zu mind. 90% betrieblich genutzt werden, sofern die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht geringer ist. Die Gebäude müssen mindestens 5 Jahre von einem Betrieb der begünstigten Wirtschaftszweige genutzt werden.
