„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21
… aber nicht zuviel
Investitionszulage ab 2007
Ab dem 1.1.2007 bis zum 31.12.2009 werden in den neuen Bundesländern und Berlin (Fördergebiet) Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude durch die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) gefördert.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Investitionszulagenförderung nach dem InvZulG 2005 sind:
- Auch das Beherbergungsgewerbe wird gefördert.
- Geförderte bewegliche Investitionsgüter müssen beim Anspruchsberechtigten verbleiben (KMU 3 Jahre, andere 5 Jahre).
- InvZulG 2007 gilt für Investitionsvorhaben, die nach dem 20.07.2006 beginnen und bis zum 31.12.2009 abgeschlossen sind.
- es kommt auf das gesamte Investitionsvorhaben an und nicht mehr auf die Einzelinvestition
- Berlin: Investitionsvorhaben vor dem 31.12.2006 nur teilweise (sog. D-Fördergebiet, Anlage 1 zum Gesetz), ab 2007 ganz Berlin
Die begünstigten Betriebe und die Zulagenhöhe für die jeweilige Investition können Sie folgender Tabelle entnehmen:
| Begünstigte Betriebe | Neue bewegliche Wirtschaftsgüter (keine Software, PKW, Flugzeuge oder GWG) | Neubau von Gebäuden |
|---|---|---|
Kleine und mittlere Unternehmen („KMU“):
a) des verarbeitenden Gewerbes oderb) produktionsnaher Dienstleister:
c) des Beherbergungsgewerbes:
|
25 %
27,5 %
7,5 - 25 % |
12,5 %
15 % |
Andere Unternehmen (kein KMU)a) des verarbeitenden Gewerbesb) produktionsnaher Dienstleisterc) des Beherbergungsgewerbes |
12,5 %
15 % 12,5 % |
gleiche Fördersätze wie bei KMU |
Verbleibensdauer:
Die beweglichen Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre (KMU) bzw. 5 Jahre in einem begünstigten Betrieb des Anspruchsberechtigten zu mind. 90% betrieblich genutzt werden, sofern die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht geringer ist. Die Gebäude müssen mindestens 5 Jahre von einem Betrieb der begünstigten Wirtschaftszweige genutzt werden.
ACHTUNG „Förderlücke": Nach derzeitigem Rechtsstand sind Investitionsvorhaben, die vor dem 21.07.2006 (Verkündung) beginnen, aber nach dem 31.12.2009 abgeschlossen werden, weder nach altem noch nach neuem Investitionszulagengesetz begünstigt !
