Bild einer deutschen Steuererklärung

„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21

… aber nicht zuviel

Aktuelles > Infobereich > Praxiswissen > Investitionszulage ab 2007 > Investitionszulage ab 2007

Investitionszulage ab 2007

Ab dem 1.1.2007 bis zum 31.12.2009 werden in den neuen Bundesländern und Berlin (Fördergebiet) Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude durch die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) gefördert.

Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Investitionszulagenförderung nach dem InvZulG 2005 sind:

  • Auch das Beherbergungsgewerbe wird gefördert.
  • Geförderte bewegliche Investitionsgüter müssen beim Anspruchsberechtigten verbleiben (KMU 3 Jahre, andere 5 Jahre).
  • InvZulG 2007 gilt für Investitionsvorhaben, die nach dem 20.07.2006 beginnen und bis zum 31.12.2009 abgeschlossen sind.
  • es kommt auf das gesamte Investitionsvorhaben an und nicht mehr auf die Einzelinvestition
  • Berlin: Investitionsvorhaben vor dem 31.12.2006 nur teilweise (sog. D-Fördergebiet, Anlage 1 zum Gesetz), ab 2007 ganz Berlin

Die begünstigten Betriebe und die Zulagenhöhe für die jeweilige Investition können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Begünstigte Betriebe Neue bewegliche Wirtschaftsgüter (keine Software, PKW, Flugzeuge oder GWG) Neubau von Gebäuden

Kleine und mittlere Unternehmen („KMU“):

  • weniger als 250 AN und
  • Jahresumsatz max. 50 Mio € oder Bilanzsumme max. 43 Mio € und
  • kein wesentlich Beteiligter (mind. 25%), der nicht KMU ist.

a) des verarbeitenden Gewerbes oder

b) produktionsnaher Dienstleister:

  • Betriebe der Datenverarbeitung und Datenbanken
  • Betriebe der Forschung und Entwicklung
  • Betriebe der Markt- und Meinungsforschung
  • Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
  • Ingenieurbüros für technische Fachplanung
  • Büros für Industriedesign
  • Betriebe der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung
  • Betriebe der Werbung
  • Betriebe des fotografischen Gewerbes

c) des Beherbergungsgewerbes:

  • Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen etc.
  • NICHT: Ferienwohnungen, Pensionen

25 %

27,5 %
bei Betriebsstätten im Randgebiet (Anlage 3 zum Gesetz)

7,5 - 25 %
bei Betriebsstätten in Berlin (Volumen < 25 Mio. EUR), Unterscheidung nach Größe und C- oder D-Fördergebiet

12,5 %
bei allen Betriebsstätten außer solchen im Randgebiet (Anlage 3 zum Gesetz)

15 %
bei Betriebsstätten im Randgebiet

Andere Unternehmen (kein KMU)

a) des verarbeitenden Gewerbes

b) produktionsnaher Dienstleister

c) des Beherbergungsgewerbes

12,5 %
bei allen Betriebsstätten außer solchen im Randgebiet

15 %
bei Betriebsstätten im Randgebiet

12,5 %
bei Betriebsstätten in Berlin, nur C-Fördergebiet (Volumen < 25 Mio. EUR)

 

 

gleiche Fördersätze wie bei KMU

Verbleibensdauer:

Die beweglichen Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre (KMU) bzw. 5 Jahre in einem begünstigten Betrieb des Anspruchsberechtigten zu mind. 90% betrieblich genutzt werden, sofern die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht geringer ist. Die Gebäude müssen mindestens 5 Jahre von einem Betrieb der begünstigten Wirtschaftszweige genutzt werden.

ACHTUNG „Förderlücke": Nach derzeitigem Rechtsstand sind Investitionsvorhaben, die vor dem 21.07.2006 (Verkündung) beginnen, aber nach dem 31.12.2009 abgeschlossen werden, weder nach altem noch nach neuem Investitionszulagengesetz begünstigt !

Zurück