Bild einer deutschen Steuererklärung

„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21

… aber nicht zuviel

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Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2010

Neuerungen:

1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010

  • Häusliches Arbeitszimmer: Die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers können als Werbungskosten (z.B. bei Lehrern) oder Betriebsausgaben bis zur Höhe von 1.250 € abgesetzt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Kirchensteuer, die im Rahmen der Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen wurde, kann nicht als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
  • Erstattungszinsen auf Einkommensteuer, die vom Finanzamt ausgezahlt werden, sind steuerpflichtig. Nachzahlungszinsen können jedoch nicht vom Einkommen abgezogen werden.
  • Letztmalig wurden für 2010 Lohnsteuerkarten in Papierform ausgegeben, sie gelten auch für 2011. Ab 01.11.2010 werden Änderungen und Neuausstellungen ausschließlich vom zuständigen  Finanzamt vorgenommen. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ab 2012 werden die Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches System ersetzt, genannt „ELStAM“. Die Merkmale für die Lohnsteuer der Arbeitnehmer werden beim Bundesamt für Steuern zentral gespeichert. Der Arbeitgeber muss diese von dort abrufen.
  • Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss erstmals für 2011 verpflichtend elektronisch abgegeben werden.
  • Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) wird ab 2011 erweitert auf die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen, den Handel mit Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen.
  • Bei der Erbschaftsteuer werden eingetragene Lebenspartner den Ehegatten beim persönlichen Freibetrag, dem besonderen Versorgungsfreibetrag, der Steuerklasse und dem Tarif gleichgestellt.

2. Kindergeld

Die eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes dürfen in 2010 8.004 € nicht übersteigen. In 2009 lag die Grenze bei 7.680 €. Für minderjährige Kinder gibt es keine Einkunftsgrenzen. Von den Einkünften des Kindes können abgezogen werden: Sozialversicherungsbeiträge, private Krankenversicherung, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Investitionsabzugsbeträge nach 7g EStG, Geldzuwendungen eines Dritten zum Vermögensaufbau.

3. Haushaltnahe Leistungen

Folgende Steuerermäßigungen sind möglich:

  • Mini-Job im Privathaushalt: 20% der Aufwendungen, maximal 510 € jährlich.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt, allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege und Betreuungsleistungen : 20% , höchstens 4.000 € jährlich.
  • Handwerkerleistungen: 20% der Arbeits- und Fahrtaufwendungen, höchstens 1.200 € jährlich.
  • Die maximale Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen kann daher insgesamt 5.710 € betragen.

4. Reisekosten – Aufteilung erlaubt

Nach einem neuen Urteil des BFH dürfen Reisekosten, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Außer den Kosten, die eindeutig beruflich veranlasst sind, dürfen die gemischt veranlassten Kosten nach Zeitanteilen aufgeteilt und abgesetzt werden.

5. Eigenbelege 

...dürfen angefertigt und Kosten geschätzt werden, wenn z.B. keine Quittungen vorhanden sind. Beispiele: Telefonkosten bei Telefonat aus der Telefonzelle, Kosten der Gepäckaufbewahrung, Postwertzeichen, Trinkgelder, Münzkopierer, Parkuhr, Garderobe, Kaffeekasse, zuvor privat gekaufte Gegenstände, die in den Betrieb eingebracht werden, verloren gegangene Belege etc.

6. Renovierungskosten nach einem Hauskauf 

(Sog. „anschaffungsnahe Herstellungskosten“) liegen vor, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Übergabe des Grundstücks mehr als 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes aufgewandt werden. Diese Kosten können nicht sofort, sondern nur mit der Gebäudeabschreibung von 2% bzw. 2,5% pro Jahr abgesetzt werden. Schönheitsreparaturen und jährlich wiederkehrende Wartungsarbeiten, die zusammen mit den Renovierungsarbeiten anfallen, können dabei nicht herausgerechnet werden. Bei einer Gesamtmaßnahme, die sich planmäßig über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erstreckt und zu einer Anhebung des Standards führt, liegen auch Herstellungskosten vor.

7. Fotovoltaikanlagen

...gelten steuerlich als bewegliche Wirtschaftsgüter und können in 20 Jahren abgeschrieben werden. Soweit im Betriebsvermögen, können der Investitionsabzugsbetrag, die degressive AfA und Sonderabschreibung beansprucht werden.

8. Selbstanzeige

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, dem Täter die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben worden ist oder die Straftat bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste. Darüber hinaus muss der Täter laut BFH „reinen Tisch machen“ und vollständige und richtige Angaben über alle Steuerverkürzungen machen, um straffrei zu bleiben. Teil-Selbstanzeigen reichen nicht aus.

9. Vorsteuer-Vergütung

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zur Erstattung der im Ausland gezahlten Vorsteuern ist ab 1.1.2010 neu geregelt worden. Der Antrag muss elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) eingereicht werden. Dieses prüft den Antrag und reicht ihn an das zuständige Amt im Ausland weiter. Das ausländische Amt kann weitere Nachweise wie z.B. Originalbelege oder eingescannte Belege anfordern und zahlt die Vergütung aus. Grundsätzlich gilt als Termin für den Antrag der 30.9. des Folgejahres. Dieser Termin ist für das Antragsjahr 2009 bis zum 31.03.2011 verlängert worden.

10. Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

  • Bei Anschaffungs- / Herstellungskosten (AK/HK) bis 150,- €: sofort voll absetzbar.
  • AK/HK > 150 bis 410 €: sofort absetzen oder in Sammelposten verteilen auf 5 Jahre oder abschreiben über Nutzungsdauer.
  • AK/HK > 410 bis 1000 €: Sammelposten und Verteilung auf 5 Jahre.

11. Einlage einer Immobilie

Die Einlage einer Immobilie aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen erfolgt zum Verkehrswert, abzüglich der im Privatvermögen bei Vermietung und Verpachtung vorgenommenen Abschreibungen. Erfolgt die Einlage innerhalb des 10-Jahreszeitraumes nach Anschaffung, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, das zur Versteuerung der Wertsteigerung seit der Anschaffung führt.

12. Mehrere KFZ mit Privatnutzung im Betriebsvermögen

Sind mehrere Firmenwagen mit Privatnutzung im Betriebsvermögen, so konnte bis 2009 die Anwendung der 1%-Methode auf das teuerste Auto beschränkt werden. Ab 2010 muss leider für alle auch privat genutzten PKW die 1%-Methode angewandt werden, soweit nicht ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.

13. „Sozialversicherungsfalle“ bei mitarbeitenden Ehegatten und nahen Angehörigen

In der Presse sind Fälle bekannt geworden, dass trotz Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für mitarbeitende Ehegatten und nahe Angehörige Leistungen der SV-Träger verweigert wurden, da nachträglich festgestellt wurde, dass es sich nicht um „Beschäftigte“ (Arbeitnehmer) im Sinne der Sozialversicherung handelte, sondern um Selbständige. Seit 2005 wird bei solchen Mitarbeitern durch die Krankenkasse automatisch geprüft, ob ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Ein solches Statusfeststellungsverfahren kann auch beantragt werden. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens der Krankenkasse.

14. Freistellungsaufträge

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen, Dividenden) gibt es einen Sparerfreibetrag von 801 € bei Einzelveranlagung bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung. Bitte prüfen Sie, ob Sie diesen Freibetrag mit einem Freistellungsauftrag Ihrer Bank gemeldet haben. Für Freistellungsaufträge, die ab dem 01.01.2011 gestellt werden, muss der Bank auch die persönliche Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Ab 1.1.2016 werden alte Freistellungsaufträge unwirksam, wenn bis dahin der Bank keine Identifikationsnummer vorliegt.

15. Krankenkassenwechsel

Der Wechsel in die private bzw. freiwillige Krankenversicherung ist bereits wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich, da durch die Verabschiedung  des Finanzierungsgesetzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab Dezember 2010 wieder die Rechtslage wie vor 2007 bezüglich der privaten und freiwilligen Krankenversicherung  in Kraft tritt. Berufsanfänger mit entsprechendem Jahreseinkommen (2010 über 49.950,- €, 2011 49.500,- €) können somit wieder sofort in die private Kranken- und Pflegeversicherung einsteigen.

16. Beitragssätze

Ab 01.01.2011 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 15,5%, davon beträgt der Arbeitgeberanteil 7,3% und der Arbeitnehmeranteil 8,2%. Der Satz für die Künstlersozialabgabe beträgt in 2011 unverändert 3,9%.

 

Bitte sich in Erinnerung rufen:

17. Betriebsprüfungsrisiko Kasse

Bei jeder Betriebsprüfung von Unternehmern mit Bareinnahmen wird verschärft geprüft, ob die Kassenführung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Werden Fehler festgestellt, gilt die gesamte Buchführung nicht als ordnungsgemäß und das Finanzamt kann Hinzuschätzungen von Einnahmen vornehmen. Insbesondere muss die Höhe des Kassenbestandes täglich feststellbar sein und mit dem tatsächlichen Bestand an Barmitteln abgeglichen werden können (Kassensturzfähigkeit). Bei Registrierkassen sind neben dem Kassenbuch aus sämtliche „Z-Bons“ aufzubewahren. Zur näheren Information halten wir für Unternehmer ein ausführliches Merkblatt bereit.

18. Geschenke an Geschäftsfreunde

Streuwerbeartikel bis 10 € sind unbedenklich, sie erfüllen nicht den Geschenkebegriff. Geschenke bis zu einem Nettowert von 35,- € sind beim Empfänger jedoch zu versteuern. Um das zu verhindern, besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung beim Zuwendenden mit 30%. Wird der Betrag von 35,- € überschritten, sind die Geschenke nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

19. Verbindliche Auskünfte

Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf erhebliche steuerliche Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht (§ 89 Abs. 2 AO). So ein Antrag kann im Einzelfall im Zusammenhang mit komplizierten Vertragsgestaltungen sinnvoll sein, um nicht in Zukunft böse Überraschungen zu erleben, da die Auskunft für das Finanzamt bindend ist. Allerdings erhebt das Finanzamt dafür Gebühren. Die Gebühr richtet sich nach dem sog. Gegenstands- oder Streitwert. Wenn sich der Streitwert nicht ermitteln lässt, wird ein Stundensatz von 55,- € für die angefangene halbe Stunde, mindestens jedoch insgesamt 100,- € berechnet. Beim Gegenstandswert von 10.000,- € entstehen 196,- € Gebühr, bei 100.000,-  896,- € usw.

20. Steuerbefreite Vereine

...müssen in ihrer Satzung eine Klausel haben, dass „Organe des Vereins eine angemessene Vergütung erhalten können“, wenn Vorstandsmitglieder die Ehrenamtspauschale von 500,- € jährlich oder sonstige Vergütungen (Gehalt, Pauschalen) erhalten. Jeder Hinweis auf eine ehrenamtliche Tätigkeit der Vorstandmitglieder muss aus der Satzung entfernt werden. Zur entsprechenden Änderung der Satzung hat die Finanzverwaltung als Termin den 31.12.2010 festgesetzt. Falls bis dahin die Satzung nicht geändert wird und weiter Vergütungen an Vorstandsmitglieder gezahlt werden, verliert der Verein die Steuerbefreiung.

 

Für Arbeitgeber:

21. Anträge Lohnfortzahlung und Mutterschutz

Ab Januar 2011 sind Arbeitgeber verpflichtet, Erstattungsanträge für Lohnfortzahlung und Mutterschutz elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Bitte berücksichtigen Sie, dass korrekte Erstattungsanträge nur dann von uns für Sie erstellt und übermittelt werden können, wenn uns so zeitnah wie möglich die Ausfallzeiten mitgeteilt werden. Für diese Meldungen halten wir einen entsprechenden Fragebogen („Personalfragebogen Krankheit / Mutterschutz“) bereit, gerne auch am Computer ausfüllbar im Word-Format auf unserer Homepage.

22. Personaldaten - Tätigkeitsschlüssel

Ab Dezember 2011 werden für die Meldung der Arbeitnehmer neue Tätigkeitsschlüssel eingeführt. Bei Einstellung von Arbeitnehmern werden künftig noch genauere Angaben zur ausgeübten Tätigkeit und zur Berufsausbildung benötigt. Bitte verwenden Sie in Vorbereitung dessen für Neueinstellungen den neuen „Personalfragebogen“, den Sie bei uns in Papierform erhalten können oder am Computer ausfüllbar im Word-Format auf unserer Homepage.

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