„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21
… aber nicht zuviel
Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2009
Dieses Schreiben enthält steuerliche Hinwese zum Jahresende 2009 sowie wichtige Steueränderungen ab 01.01.2010. Da wir zur optimalen steuerlichen Beratung auch auf Ihre Fragen angewiesen sind, bitten wir Sie, dieses Schreiben durchzusehen, noch besser: zu lesen und uns anzurufen, wenn Sie zu einzelnen Fragen unsere Hilfe und unseren Rat einholen möchten.
Am Ende des Rundschreibens weisen wir auf die durch die neue Union / FDP - Koalition geplanten Steuersenkungen (bisher wurden tatsächlich nur Steuersenkungen angekündigt !) hin, die jedoch alle unter dem sog. "Finanzierungsvorbehalt" stehen. Wir sind gespannt, welche der angekündigten Wohltaten tatsächlich kommen werden.
A. Neuerungen, die bereits das laufende Jahr (2009) betreffen
Wiedereinführung der Entfernungspauschale
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde rückwirkend ab 2007 wieder die volle Entfernungspauschale von 0,30 € ab dem ersten Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit eingeführt. Auch höhere Aufwendungen für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für diese Fahrten sind wieder absetzbar. Unfallkosten können als außergewöhnliche Aufwendungen neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Ab 2009 wird bei haushaltsnahen Dienstleistungen unterschieden in haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Form von Minijobs einerseits sowie andererseits in haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht als Minijob getätigt werden.
Für die Minijobs ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch um 510,- € pro Jahr. Für die sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich ab 2009 die Einkommensteuer um bis zu 4.000,- € (20% von max. 20.000,- €) pro Jahr.
Für Handwerkerleistungen beträgt der Abzug ab 2009 max. 20% von 6.000 €, also bis zu 1.200,- € pro Jahr (bisher 600,- €).
Investitionsabzugsbetrag von 40% der Investitionen der nächsten 3 Jahre
Für die Kalenderjahre 2009 und 2010 wurden die Größenmerkmale der Unternehmen, die diese Rücklage bilden dürfen, erhöht. Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben darf zum Bilanzstichtag der beiden o.a. Jahre bis zu 335.000 € anstatt 235.000 € betragen. Überschußrechner dürfen einen Gewinn vor Berücksichtigung des Abzugsbetrages von bis zu 200.000 € anstatt 100.000 € erzielen.
Umsatzsteuer: Höhere Grenze für die Ist-Besteuerung ab 01.07.2009
Ab 01.07.2009 bis zum 31.12.2011 gilt für das gesamte Bundesgebiet ein Vorjahresumsatz von bis zu 500.000 € für gewerbliche Unternehmer als Grenze für die Zulässigkeit der Besteuerung nach den vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung). Zur Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist grundsätzlich ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
Allg. Hinweis: Um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, weisen wir auf die strengen Anforderungen an Eingangsrechnungen hin, siehe hierzu das beiliegende Merkblatt "Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen".
Neues "Verzögerungsgeld" bei Verweigerung gegenüber der digitalen Betriebsprüfung
Wird der Außenprüfung der Datenzugriff verweigert oder innerhalb einer angemessenen Frist Auskünfte nicht erteilt oder die Vorlage von angeforderten Unterlagen verweigert, so kann das Finanzamt ein Verzögerungsgeld in Höhe von 2.500,- € bis zu 250.000,- € festsetzen.
Buchführungsgrenzen und Änderung der Größenklassen durch das BilMoG
Das 2009 in Kraft getretene aber in weiten Teilen erst ab 2010 anzuwendende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll eine Angleichung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) an europäische Standards bringen. Schon für Wirtschaftsjahre, die in 2009 beginnen (v.a. 01.01.2009 bis 31.12.2009) gelten die neuen Grenzen für den Beginn der Buchführungspflicht sowie die neuen Größenklassen für Kapitalgesellschaften.
Gewerbetreibende, die die Schwelle von 500.000 € Umsatz und 50.000 € Gewinn an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten, sind von der Verpflichtung zur Führung von Büchern (doppelte Buchführung), Inventur und Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Sie können den Gewinn aufgrund von Aufzeichnungen der Betriebsein- und -ausgaben mit einer Einnahmen-Überschußrechnung ermitteln.
Die Merkmale für die Größenklassen von Kapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander-folgenden Bilanzstichtagen vorhanden sein müssen, wurden wie folgt neu festgelegt:
| Merkmal | klein | mittel | groß |
| Bilanzsumme | bis 4.840.000 € | bis 19.250.000 € | über 19.250.000 € |
| Umsatzerlöse | bis 9.690.000 € | bis 38.500.000 € | über 38.500.000 € |
| Arbeitnehmerzahl | bis 50 | bis 250 | über 250 |
B. Neuerungen ab 2010 / beschlossene Gesetze
Erhöhung Grundfreibetrag auf 8.004 € - Einkommensgrenze für Kindergeld
Der Grundfreibetrag wird von bisher 7.680 € auf 8.004 € angehoben. Bis zu diesem Betrag ist das zu versteuernde Einkommen einkommensteuerfrei. Die Einkunftsgrenze von Kindern für den Bezug von Kindergeld wurde ebenfalls auf 8.004 € angehoben.
Erhöhung des Sonderausgabenabzuges für sonstige Vorsorgeaufwendungen
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherungen sowie Lebensversicherungen, die vor dem 0.01.2005 abgeschlossen wurden.
Die bisherigen Höchstabzugsbeträge von 2.400 € bzw. 1.500 € (Beamte, AN) werden durch das "Bürgerentlastungsgesetz" vom 19.06.2009 ab 2010 auf 2.800 € bzw. 1.900 € erhöht. Der "Basistarif" der privaten Krankenversicherung zzgl. Pflegeversicherung ist hierbei in jedem Fall voll abziehbar, auch wenn die oben genannten Grenzen überschritten sind.
Dieser Abzug ist auch möglich, wenn die Beiträge vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Wege des sog. Realsplittings geleistet werden.
Der Vergleich mit der Rechtslage bis 2005 wird weiterhin bei Veranlagungen bis 2019 von Amts wegen durchgeführt (Günstigerprüfung).
Abschaffung der Lohnsteuerkarten aus Papier - Elektronisches Verfahren
Für 2010 wurden letztmalitg Lohnsteuerkarten aus Papier verschickt, da die Anmeldung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber ab 2010 elektronisch durchzuführen ist. Für Arbeitgeber verweisen wir auf unser nächstes Rundschreiben für Arbeitgeber, das Ihnen in Kürze separat zugehen wird. Die Papier-Lohnsteuerkarten gelten für 2010 und 2011. Eintragungen und Änderungen werden ab November 2010 nur mehr von den zuständigen Finanzämtern und nicht mehr auch durch die Einwohnermeldeämter durchgeführt.
Faktorverfahren bei der Lohnsteuer
Ab 2010 können Ehegatten auf Antrag anstatt der Lohnsteuerklassenkombination III und V die Lohnsteuer anhand des sog. Faktorverfahrens berechnen lassen. Hierdurch soll der Vorteil des Splittingtarifes bereits zur Gänze beim monatlichen Lohnsteuerabzug zur Geltung kommen, insbesondere wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Dies war häufig bei der (weiterhin möglichen) Kombination III und V nicht ausreichend der Fall.
Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt unter Angabe der voraussichtlichen Jahres-arbeitslöhne zu stellen.
Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)
Für ab 2010 beginnende Wirtschaftsjahre ergeben sich durch das BilMoG zum Teil gravierende Änderungen bei der Aufstellung des handelsbilanziellen Jahresabschlusses. Die für die Besteuerung maßgebliche Steuerbilanz muss in Zukunft aus der Handelsbilanz abgeleitet werden. Eine sog. Einheitsbilanz (Handels- und Steuerbilanz sind identisch) wird es in Zukunft kaum mehr geben, wodurch es zum Teil zu Mehrarbeit für Sie und uns kommen wird.
Im Wesentlichen sind folgende Neuregelungen zu beachten:
- Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Selbst erstellte Software, Patente und andere Formen des Know-How können handelsrechtlich mit den Herstellungskosten aktiviert werden. Steuerlich besteht weiterhin ein Aktivierungsverbot, d.h., die Herstellungskosten sind sofort als Betriebsausgaben anzusetzen.
- Die handelsrechtlichen Herstellungskosten wurden an die steuerrechtlichen Vorschriften angepasst (angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie AfA sind mit zu erfassen).
- Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt mit dem zukünftigen "Erfüllungsbetrag", der mit einem durchschnittlichen Marktzins auf den Bilanzstichtag abzuzinsen ist.
Insbesondere bei Pensionsrückstellungen ist der handelsrechtliche Wert in Zukunft wesentlich höher als der steuerrechtliche nach § 6a EStG. Liegen Vermögenswerte vor, die zur Rückdeckung der Pensionszusage vor dem Zugriff aller Gläubiger gesichert sind, so kann die Pensionsverpflichtung insoweit mit diesen Vermögenswerten saldiert werden. Hinweis: Bereits berücksichtigt wurde in der Steuerbilanz die Erhöhung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Hierbei wird zur Rückstellungsberech-nung nach Geburtsjahrgang des Berechtigten unterschieden: bis 1952: 65 Jahre; 1953 bis 1961: 66 Jahre; ab 1962: 67 Jahre. Die hiermit verbundene Minderung der (steuerbilanziellen) Rückstellung ist ertragswirksam zu buchen.
Zu beachten ist, dass für gesellschaftsrechtlich ordentliche Gewinnausschüttungen immer die Handelsbilanz maßgeblich ist. Ebenso ist es die Handelsbilanz, die beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen ist.
Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Im Zuge der Harmonisierung der Umsatzsteuern in der EU wird auch für (die meisten) grenzüberschreitenden Dienstleistungen das sog. "reverse-charge-Verfahren" eingeführt, d.h. die Umsatzsteuer wird im Bestimmungsland der Leistung durch den Leistungs-empfänger angemeldet und abgeführt.
Zu berücksichtigen ist, dass in Fällen der innergemeinschaftlichen Dienstleistung an Unternehmen für Zwecke des Unternehmens (B2B - business to business) auf der auszustellenden Rechnung die eigene USt-IDNr. und die des Leistungsempfängers sowie ein Hinweis auf das Besteuerungsverfahren aufgenommen werden muss. Bitte überzeugen Sie sich von der Gültigkeit der Ihnen von Ihren Unternehmens-Kunden mitgeteilten USt-IDNr. beim Bundeszentralamt für Steuern. Die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen sind darüberhinaus in zusammenfassenden Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Für Dienstleistungen an Private oder Nichtunternehmer (B2C - business to customer) innerhalb der EU bleibt es im allgmeinen bei der Besteuerung in Deutschland (Ort des Erbringers der Leistung).
Da die Fälle von grenzüberschreitenden Dienstleistungen wie auch die steuerlichen Konsequenzen hieraus zu vielseitig für ein Rundschreiben sind, sollte die Frage der USt-Pflicht Ihrer grenzüberschreitenden Dienstleistungen vorab im einzelnen geklärt werden.
Auslaufen der Investitionszulage bis 2013
Die Investitionszulage für Erstinvestitionen von Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungsbetriebe und des Beherbergungsgewerbes wird schrittweise bis 2013 abgebaut. Ob es eine "wachstumsfördernde" Nachfolgeregelung geben wird, ist nicht abzusehen.
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten
Mit dem sog. "Steuerbürokratieabbaugesetz" vom 19.12.2008 wurden umfangreiche Verpflichtungen zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel festgesetzt:
- Elektronische Entgeltnachweise für Arbeitnehmer ab 2010, siehe Arbeitgeber-Rundschreiben.
- Standardisierung der Inhalte von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen und deren elektronische Übermittlung für WJ, die nach dem 31.12.2010 beginnen.
- Elektronische Übermittlung der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuß-Rechnung) ab WJ 2011. Elektronische Gewerbesteuererklärung ab WJ 2011.
- Elektr. Einkommensteuer-Erklärung ab 2011, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden.
- Elektronische Abgabe des Fragebogens bei Betriebseröffnung.
- Elektronische Zuwendungsbescheinigungen ab 2011.
Künstlersozialkassenabgabe
Der Beitragssatz reduziert sich auf 3,9% (bisher 4,9%)
Satzungsänderung bei gemeinnützigen Vereinen bei Vergütungen für Vorstände
Um steuerlich zulässig an Organe des Vereins pauschalen Auslagenersatz und Vergütungen zahlen zu können, empfehle ich, in der Satzung bis 31.12.2010 folgende Bestimmung einzufügen: „Die Organe des Vereins können eine angemessene Vergütung erhalten."
C. Wachstumsbeschleunigungsgesetz und weitere Vorhaben der Bundesregierung
Für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz steht die Zustimmung des Bundesrates (voraussichtlich 18.12.2009) noch aus. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Anhebung des Kinderfreibetrags ab 2010 auf 7.008 € und Anhebung des Kindergelds um 20 € je Kind.
- Erbschaftsteuer: Senkung des Steuertarifs für Geschwister und deren Kinder; Erleichterungen der steuerbegünstigten Unternehmensnachfolge.
- Erleichterungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und der Zinsschranke (nur für größere Betriebe von Bedeutung).
- Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 7% im Hotel- und Beherbergungsgewerbe.
- Wahlrecht für Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 €.
Jeder kann mitverfolgen, welche weiteren Geschenke die Koalition noch verteilen will, wobei sie hierbei stets den Finanzierungsvorbehalt betont. Zu nennen sind u.a. Abzug von privaten Steuerberatungskosten, ein Einkommensteuer-Stufentarif, sog. "Familiensplitting" (pro haushaltszugehörigem Kind ein zu berücksichtigender Freibetrag bei den Eltern).
