„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21

… aber nicht zuviel

Gebühren und Preise

Die Höhe der Gebühren richtet sich in den meisten Fällen nach der gesetzlichen Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) und hängt im wesentlich ab von Gegenstandswerten wie Ihrem Jahresumsatz oder der Höhe Ihrer Einkünfte. Grundsätzlich soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch hier das sog. Leistungsfähigkeitsprinzip gelten, d.h. wer wenig hat, muss wenig zahlen, wer viel hat entsprechend mehr. Darüberhinaus spielen auch der Zeitaufwand und die Schwierigkeit der Arbeit eine Rolle bei der Festsetzung der Gebühren.

Um Sie vor Überraschungen zu bewahren und um Ihnen die Höhe Ihrer zu erwartenden Gebühren von vornherein bekanntzugeben, erstellen wir Ihnen am Anfang unserer Beratung auf Wunsch eine Kalkulation der Gebühren und garantieren Ihnen, dass die Gebühren nach dieser Kalkulation abgerechnet werden. Sie können anhand der Kalkulation und der gesetzlichen Gebührentabellen jederzeit feststellen und nachprüfen, wie hoch Ihre Steuerberatungskosten sein werden.

In Einzelfällen und wenn dies zweckmäßig erscheint, rechnen wir auch nach Stundensatz ab.