Bild einer deutschen Steuererklärung

„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ...“
Mt, 22,21

… aber nicht zuviel

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Steuervereinfachungsgesetz 2011

Am 23.09.2011 einigten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuß auf einen Kompromiß zum sogenannten "Steuervereinfachungsgesetz." Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Überblick.

  1. Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.000,- EUR p.a. von bisher 920,- EUR p.a. . Gilt ab VAZ 2011, automatische Berücksichtigung bei Lohnabrechnung 12/2011.
  2. Keine Einbeziehung „abgegoltener Kapitalerträge“ mehr bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung oder des Höchstbetrages für Spendenabzug. Gilt ab VAZ 2012.
  3. Kinderbetreuungskosten für Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres nun als Sonderausgabe absetzbar und nicht mehr als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe. Hiermit Wegfall der Unterscheidung in erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten. Gilt ab VAZ 2012.
  4. Erhöhung der Grenze auf 66% der ortüblichen Miete für den vollen Werbungskostenabzug bei verbilligter Wohnraumüberlassung. Vorher galten 56% zzgl. Totalüberschußprognose wenn unter 75%. Gilt ab VAZ 2012.
  5. Neuregelung der Veranlagungsarten bei Ehegatten, u.a. Wegfall des getrennten Veranlagung, dafür Einzelveranlagungen. Sonderausgaben werden grds. dem Belasteten zugerechnet, können auf gemeinsamen Antrag hälftig aufgeteilt werden. Gilt ab VAZ 2012.
  6. Aufhebung der Einkünfte- und Bezügegrenze bei volljährigen Kindern. Berücksichtigung des Kindes grds. bis Abschluß der ersten Berufsausbildung, danach widerlegbare Vermutung der (für das Kindergeld schädlichen) Erwerbstätigkeit. Widerlegbar durch Ausbildung, Studium oder Geringfügigkeit (<= 20h / Woche). Gilt ab VAZ 2012.
  7. Wegfall der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte bei Unterschreiten einer Bagatellgrenze von 10.000,- EUR Gegenstandswert. Gilt ab Tag der Gesetzesverkündung (vorr. im Oktober 2011)